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Der Rang eines Zisterzienserklosters innerhalb des Ordens war von der Zahl der gegründeten Filiationen, der Paternität, der Zahl der inkorporierten Pfarrkirchen und des Rangs der im Kloster beigesetzten Mitglieder des Hochadels abhängig. Kloster Wörschweiler hatte keine Tochterklöster gegründet und keine Paternität. Mit seinen 14 Pfarrkirchen lag es allerdings nicht weit hinter der Spitze der großen Zisterzienserabteien im heutigen Deutschland. Der Rang als Erbbegräbnisstätte war freilich nach Hans-Walter Herrmann nicht sehr hoch, da die Grafenhäuser des Westrichs nur von regionaler Bedeutung gewesen sindseien<ref Name ="HWH9">Hans-Walter Hermann, Gründung, Aufstieg und Niedergang des Klosters Wörschweiler in „Kloster Wörschweiler 1181 – 1981“, Homburger Hefte, 1981, S. 18ff</ref>.Dem ist entgegen zu halten, dass Ludwig I. von Saarwerden immerhin kaiserlicher Justitiar im staufischen Erbe der Freigrafschaft Burgund gewesen ist.<ref>http://www.regesta-imperii.de/id/1188-00-00_8_0_4_2_4_647_3220</ref>
Ich möchte ergänzen, dass dem Abt von Wörschweiler die 1230 gegründete Zisterzienserinnenabtei Allerheiligen in Oberwesel in ihren ersten Jahren unterstellt gewesen ist (vgl. "[https://www.regionalgeschichte.net/mittelrhein/oberwesel/kulturdenkmaeler/allerheiligenkloster.html regionalgeschichte.net]").
=Quellen=
<references/>

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