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Neben den Stiftern wurden in Wörschweiler auch weitere “Laien” - also keine Mönche der Zisterzienser – begraben. Diese Ausnahme ist auf eine Erlaubnis von [http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Alexander_IV._(Papst)&oldid=138162472 Papst Alexander IV.] zurückzuführen, der dieses Recht am 10. Januar 1256 für das Kloster verbriefte<ref Name = "nr6a">Hermann Hahn, Die Grabsteine des Klosters Wörschweiler, in Vierteljahresschrift für Wappen-, Siegel- und Familienkunde, Berlin 1900, S. 7ff</ref>. Nach Hans-Walter Herrmann war die Beisetzung von Laien auf den Klosterfriedhöfen und des Adels in den Klosterkirchen im allgeeinen allgemeinen bereits ab 1217 erlaubt<ref Name ="HWH8">Hans-Walter Hermann, Gründung, Aufstieg und Niedergang des Klosters Wörschweiler in „Kloster Wörschweiler 1181 – 1981“, Homburger Hefte, 1981, S. 14</ref>. Die Zisterzienser versuchten sich dem so lange wie möglich zu entziehen, um Berührungspunkte mit Laien zu vermeiden <ref Name = "nr6a">Hermann Hahn, Die Grabsteine des Klosters Wörschweiler, in Vierteljahresschrift für Wappen-, Siegel- und Familienkunde, Berlin 1900, S. 7ff</ref>.
Die Grafen von Saarwerden hatten die Klosteranlage nicht zuletzt für die Nutzung als Familienruhestätte gestiftet. Als solche wurde es von ihren Nachfolgern und deren Lehnsleuten bis zum Tod des letzten Grafen von Homburg genutzt. Bei den Ausgrabungen in den 1880er-Jahren hat man die Grabplatten im Klausurhof gehoben. 17 Grabplatten befinden sich noch heute in der Ruine - aufgestellt an der Außenwand der Basilika. 6 weitere Platten bzw. Fragmente befinden sich im Römermuseum Schwarzenacker. Die Grabstellen im Klosterhof wurden durch Betonplatten verschlossen bzw. markiert. Leider ist auch diese notdürftige Beschriftung zwischenzeitlich stark verwittert. Berichten der “Saarbrücker Zeitung” vom 16.11.2012 zufolge, sollen die Betonplatten durch Nachbildungen der Originale ersetzt werden und eine Beschriftung der Gräber angebracht werden.

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